1. Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertrages, den sunflower-Sprachcamps als Veranstalter mit dem Teilnehmer schließt.


2. Anmeldung:

Zu allen Camps ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, die online, postalisch, per Fax oder Email erfolgen kann. Der Empfang der Online-Anmeldung wird vom Veranstalter automatisch bestätigt. Des Weiteren erhält der Teilnehmer bei einer Online-Anmeldung die Daten der Anmeldung per Email zugesandt. Diese muss er ausdrucken und handschriftlich unterschrieben an den Veranstalter schicken / faxen. Andernfalls hat die Anmeldung rechtlich keine Gültigkeit und kann nicht bearbeitet werden.



3. Teilnahmebestätigung:

Jede Anmeldung wird schriftlich mit Angabe der Bankverbindung, des Teilnehmerbeitrags und der Anschrift des Camportes bestätigt. Diese stellt gleichzeitig die Rechnung dar.


4. Teilnahmegebühr:

Bitte bezahlten Sie den Gesamtbetrag der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung und Rechnung. Erst nach vollständiger Bezahlung der Campgebühren hat Ihr Kind Anspruch auf einen Platz.
 Sollte die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der festgesetzten Zeit beglichen werden, behält sich sunflower-Sprachcamps vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € zu erheben.

Die Rabatte (Treue- und Frühbucherrabatt) können, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind, zusammen gewährt werden. Der Treuerabatt gilt für Kinder, die bereits an einem Camp teilgenommen haben. Der Frühbucherrabatt wird bei Anmeldungen bis zum 15.04.2010 (Eingang beim Veranstaltet) gewährt. Bei Ermäßigungen, die sich auf örtliche Gegebenheiten (z.B. Ferienspatz Essen) oder Sonderaktionen des Veranstalters beziehen, können keine zusätzlichen Rabatte gewährt werden.


5. Erreichbarkeit der Eltern:

Der Veranstalter geht davon aus, dass die Eltern während der Campzeit unter der in der Anmeldung angegebenen Telefonnummer erreichbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dem Veranstalter bis eine Woche vor Campbeginn die aktuelle Telefonnummer bekannt zugeben.


6. Besonderheiten des Kindes:

Wenn es bei Ihrem Kind (Teilnehmer) medizinische oder andere Besonderheiten gibt, die für die Betreuung des Kindes wichtig sind (z. B. Allergien, ADS etc.), ist dies dem Veranstalter bis spätestens eine Woche vor Campbeginn ausführlich und schriftlich mitzuteilen.


7. Gruppenleiter / Betreuer in den Camps:

Die Gruppenleiter / Betreuer sind überwiegend Muttersprachler oder Bilinguals, die nicht unbedingt Deutsch sprechen. Sie werden eingehend auf die Camps vorbereitet / geschult.


8. Aussichtspflicht und vorzeitige Beendigung:

Die Aufsichtspflicht wird von den Betreuern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen. Sie sind bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters. sunflower-Sprachcamps behält sich vor, teilnehmende Kinder, die sich einer großzügigen Hausordnung nicht fügen, den Anweisungen des/der Betreuer nicht Folge leisten und / oder deren Verhalten sich nachteilig auf einen positiven Verlauf des Camps und destruktiv auf die Gruppe auswirkt, gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit den Eltern, ohne Ersatz der Kosten vom Camp auszuschließen. Eventuelle Mehrkosten (z. B. für Heimreise) gehen zu Lasten des Teilnehmers.


9. Versicherungen, Haftung:

Der Veranstalter schließt für die Camps eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab. Bitte überprüfen Sie für Ihr/e Kind/er auch die eigenen privaten Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen. 
Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Dauer des Camps entstandenen Schaden, unabhängig vom Verschulden, selber in voller Höhe. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insoweit von der Inanspruchnahme durch Dritte frei. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadenersatzansprüche von Teilnehmern oder Dritten. Für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder sonstige Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


Es besteht die Möglichkeit über den Veranstalter eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Es handelt sich hierbei um eine Gruppenreise-Rücktrittsversicherung, die vom Jugendhaus Düsseldorf angeboten wird. Es müssen mindestens 3 Personen diese Versicherung abschließen, um als Gruppe zu gelten. Sollten keine ausreichenden Anträge für die Versicherung vorliegen (bezogen auf ein Camp), muss der Veranstalter sein Angebot der Reise-Rücktrittsversicherung zurückziehen. In diesem Fall wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung über ein Reisebüro abzuschließen.


Die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung ist nach Reisepreis gestaffelt und beträgt bei einem Gesamtreisepreis bis 250,00 € - 8,20 € und bei einem Gesamtreisepreis von 251,00 € bis 500,00 € - 12,40 €, bei einer maximalen Erstattung von 100 % des Reisepreises. Die Versicherungsprämie wird gesondert mit der Campgebühr in Rechnung gestellt, und ist mit dieser zu begleichen. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Reise-Rücktrittskostenversicherung erhalten Sie unter: www.jhdversicherungen.de. Hierzu gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Jugendhauses Düsseldorf. Auch zu beachten sind die Versicherungsbedingungen der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.


10. Rücktritt und Stornierungsgebühren:

Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Dabei werden in jedem Fall 30,- € Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. 
Für die Tagescamps gilt: Bei einer Abmeldung bis 30 Tage vor Campbeginn fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer Abmeldung bis 20 Tage vor Campbeginn werden 50% des Rechnungsbetrags einbehalten. Bei jeder späteren Abmeldung muss der volle Rechnungsbetrag einbehalten werden.


Für die Übernachtungscamps gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist bis 95 Tagen vor Campbeginn. Danach müssen 50 % der Campgebühr in Rechnung gestellt werden. Ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Anreise werden 60 % der Campgebühr einbehalten. Bei jeder späteren Stornierung muss die gesamte Campgebühr in Rechung gestellt werden.
 Der Veranstalter empfiehlt, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken.


11. Rücktritt durch den Veranstalter:

Der Veranstalter kann einen Maßnahmeausfall aussprechen. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn die für das Camp notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen. Es wird versucht, einen Ersatztermin oder –ort anzubieten. Falls dies nicht möglich ist oder vom Teilnehmer bzw. seinen Eltern nicht akzeptiert wird, wird der schon geleistete Teilnehmerbetrag vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter bestehen nicht.


12. Vorzeitige Beendigung:

Bei Maßnahmeabbruch oder vorzeitiger Beendigung durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter) wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.


13. Urheberrecht:

Fotos, Campgeschichten, Zeichnungen etc., die während der Campzeit entstehen, können vom Veranstalter verwendet werden (z. B. für eine Darstellung auf der Website).


14. Datenschutz:

An sunflower-Sprachcamps übermittelte persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur für interne Belange verwendet. Die übermittelten Daten der Camporte werden gleichfalls vertraulich behandelt und nur für interne Belange bzw. für die Ankündigung künftiger Campveranstaltungen verwendet.


15. Copyright:

Inhalte, Struktur und Layout der Website sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte für Bildmaterial, Texte und andere geschützte Werke, Marken und Kennzeichen werden dadurch nicht beschnitten. Die Vervielfältigung (inklusive des Ausdrucks auf Papier) oder die Verwendung der Website bzw. von Teilen davon zu Informationszwecken ist gestattet. Jede andere Verwendung, der auf dieser Website verfügbaren Inhalte zu einem anderen als dem oben genannten Zweck, ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers untersagt. 
Es gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG). Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns rechtliche Schritte vor.


16. Schutzmarke:

Das Logo und der Name des Veranstalters ist eine geschützte Wortmarke. Es gilt das deutsche Markenschutzgesetz.


17. Disclaimer:

Die Nutzung der Website des Veranstalters dient rein zur Information. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund von Nutzung oder Nichtnutzung dargebotener Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Veranstalters nachweislich kein Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
 Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Websites (Hyperlinks) trifft den Veranstalter nur insofern eine Haftung, als sie von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis besitzt und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung der rechtswidrigen Inhalte zu verhindern. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Veranstalter keinen Einfluss und distanziert sich daher ausdrücklich von dort dargestellten, allenfalls ungesetzlichen Inhalten. Dieser Haftungsausschluss (Disclaimer) ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.


18. Geltendes Recht:

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, behalten dennoch alle anderen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.



19. Gerichtsstand
:
Gerichtsstand ist Dortmund.


Stand Januar 2010



 

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